StVerantw Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen (2001)
Das Verhalten eines Organs, das einem Staat von einem anderen Staat zur Verfügung gestellt wird, ist als eine Handlung des ersteren Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn das Organ in Ausübung hoheitlicher Befugnisse des Staates handelt, dem es zur Verfügung gestellt wird.
Quelle: Vereinte Nationen
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