HeilBerG NRW Heilberufsgesetz
Spezialisierungen
Medizinrecht
Nach Schluss der Beweisaufnahme werden Antragstellerin und Antragsteller, Kammer und Vertretung der antragsberechtigten Aufsichtsbehörde gehört, die erschienen sind. Sodann werden die Beschuldigten und ihre Beistände gehört.
Quelle: Justizportal NRW
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