HeilBerG NRW Heilberufsgesetz
Spezialisierungen
Medizinrecht
Eine im übrigen Geltungsbereich des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde erteilte Anerkennung, eine Bezeichnung im Sinne des § 33 zu führen, gilt auch in Nordrhein-Westfalen.
Quelle: Justizportal NRW
Import: