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EMRK Zusatzprotokoll  
Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Die Hohen Vertragsparteien betrachten die Artikel 1, 2, 3 und 4 dieses Protokolls als Zusatzartikel zur Konvention; alle Bestimmungen der Konvention sind dementsprechend anzuwenden.
Quelle: Europarat
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