EMRK Protokoll Nr. 7 Protokoll Nr. 7 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Hinsichtlich der Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe haben Ehegatten untereinander und in ihren Beziehungen zu ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten privatrechtlicher Art. Dieser Artikel verwehrt es den Staaten nicht, die im Interesse der Kinder notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Quelle: Europarat
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