Brüssel Ia-VO / EuGVVO Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
ZivilrechtZivilprozessrecht
Schiedsverfahrensrecht
Eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung, die in diesem Mitgliedstaat vollstreckbar ist, ist in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckbar, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf.
Quelle: EURLEX
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